Kosten
Je nachdem mit welchem Anliegen Sie zu mir kommen und wie Ihr Auftrag an mich lautet, entstehen unterschiedliche Kosten. Im Nachfolgenden erhalten Sie hierzu einen kurzen Überblick.
Erstberatung
Eine Erstberatung ist sprichwörtlich das „erste Gespräch“ mit mir. Ich bin erstmalig mit Ihrem Anliegen und dem damit verbundenen rechtlichen Problem konfrontiert. In einem persönlichen Gespräch findet eine erste Erörterung der Sach- und Rechtslage statt, d.h. wir besprechen den Sachverhalt, erörtern rechtliche Probleme und ggf. solche der Rechtdurchsetzung. Ich gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung sowie eine erste Beratung zu Ihrem Anliegen.
Die Erstberatung umfasst noch keine vollständige rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens. Dies ist aufgrund der erstmaligen Befassung mit dem Sachverhalt auch nicht möglich. In der Regel sind weitere Informationen und Recherchen erforderlich.
Eine Erstberatung kostet je nach Dauer und Schwierigkeitsgrad bis zu EUR 190,- zzgl. USt. Bitte beachten Sie, dass dies die absolute Obergrenze für eine Erstberatung ist und die Kosten einer Erstberatung gerade bei kleineren Anliegen mit überschaubaren Sachverhalten in der Regel geringer ausfallen.
Sollten Sie mich in der Folge mit der Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen in dieser Angelegenheit beauftragen (innerhalb von 2 Jahren nach der Erstberatung) fällt keine Erstberatungsgebühr an. Sollte ich Ihnen diese bereits in Rechnung gestellt haben, wird dieser auf die für die Rechtsvertretung anfallenden Kosten angerechnet.
Außergerichtliche/gerichtliche Vertretung
Wünschen Sie, dass ich Ihre rechtlichen Interessen außergerichtlich oder auch vor Gericht vertrete, fallen die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [K1] (RVG) an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert Ihres Anliegens.
Bei einer außergerichtlichen Vertretung fällt eine sog. Geschäftsgebühr an zzgl. eine Kostenpauschale für Telekommunikation und Porto sowie zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer).
Bei einer gerichtlichen Vertretung fallen eine Verfahrens- und eine Termingebühr an. Ferner ist im Falle eines Vergleichs auch eine Einigungsgebühr anzusetzen. Auch hier kommen Pauschalen für Telekommunikation und Post sowie ggf. Fahrtkosten und Kosten für andere Auslagen sowie die Umsatzsteuer hinzu.
Alternativ ist es auch möglich, dass wir eine individuelle Gebührenvereinbarung abschließen. In diesem Falle vereinbaren wir ein Stundensatzhonorar. Sie erhalten mit der Abrechnung einen Tätigkeitsnachweis, anhand dessen die Abrechnung erfolgt.
Vertragserstellung
Auch die Gebühren für eine Vertragserstellung richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und den Festlegungen des RVG. Hier ist ebenfalls eine individuelle Gebührenvereinbarung mit einem Stundensatzhonorar möglich, das entsprechend dem zeitlichen Aufwand gemäß Tätigkeitsnachweis anfällt.
Rechtsschutzversicherung
Sie sind rechtsschutzversichert? Dann bringen Sie bitte die Kontaktdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung sowie Ihre Versicherungsnummer mit. Ich hole gerne die Deckungszusage bei Ihrer Versicherung ein und rechne direkt mit dieser ab. Sofern Sie eine Selbstbeteiligung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben, müssen Sie diesen Anteil tragen.
Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten für Ihre Rechtsvertretung selbst zu tragen, können Sie Prozesskosten- bzw. im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe sind:
- Sie können die erforderlichen Mittel aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufbringen
- Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hat Aussicht auf Erfolg.
- Die Wahrnehmung Ihrer Rechte ist nicht mutwillig
Für die Beantragung ist ein spezielles Formular abrufbar unter https://justiz.de/formulare/index.php über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen. Sie benötigen neben dem ausgefüllten Formular die folgenden Unterlagen:
- Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnungen) oder Steuerbescheid
- Mietvertrag inkl. Angaben zu den Nebenkosten
- sonstige Belege über Ausgaben, Verbindlichkeiten (Schulden), Einkommen und Vermögenswerte